vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Schuldzinsenabzug bei Einlagenrückzahlung nach § 4 Abs 12 EStG ( Lang , ecolex 4/1999, 279)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1999, 325 Heft 12 v. 15.6.1999

Auf Grund der neueren Rechtsprechung des VfGH müssen Schuldzinsen zumindest im Falle der Veräußerung der Beteiligung berücksichtigt werden. Die im § 4 Abs 12 EStG verankerte Einlagenrückzahlung gilt ebenfalls als Veräußerung. Im Beitrag wird der Frage nachgegangen, ob und inwieweit auch im Falle einer Einlagenrückzahlung Schuldzinsen berücksichtigt werden müssen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!