Der VwGH hat Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Vereinbarkeit der in der Steiermark, in Tirol und in Kärnten erhobenen Fremdenverkehrsabgaben mit Art 33 der 6. MWSt-Richtlinie gestellt. In seiner Stellungnahme kommt der Generalanwalt zum Schluss, dass diese Fremdenverkehrsabgaben nicht alle wesentlichen Merkmale der MWSt aufweisen und daher beibehalten werden können.
Tourismus