Laufend wird die Betriebsprüfung in der Praxis mit verschiedensten Lösungsmodellen konfrontiert, damit Geldspenden von Unternehmen an verschiedenste karitative Einrichtungen und Institutionen als Betriebsausgabe anerkannt werden. Mitunter wird auch versucht, an das soziale Gewissen des Betriebsprüfers zu appellieren, um derartige Spenden als Betriebsausgabe anzuerkennen bzw bei deren Nichtanerkennung fehlende soziale Kompetenz und Einsicht des Prüfers in den Raum gestellt. Zu einer konstruktiven Lösung derartiger Probleme kann nur eine objektive und emotionslose Betrachtung im Rahmen der geltenden gesetzlichen Grundlagen führen.