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Bürgschaftszahlung als „nachträgliche Einlage“

JudikaturÖStZ 1999, 244 Heft 10 v. 15.5.1999

EStG 1988: § 4 Abs 1 (§ 23 Z 2 )

Erbringt der Gesellschafter einer Personengesellschaft aufgrund einer Bürgschaftsverpflichtung für Schulden der Gesellschaft eine Leistung, so ist darin eine Einlage im Sinn des § 4 Abs 1 EStG 1988 zu erblicken (vgl VwGH vom 20.11.1996, 96/15/0004).

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