Mit Entscheidung vom 17.12.1998, Rs C-236/97 , hat der EuGH über das Vorabentscheidungsersuchen eines dänischen Gerichtes entschieden und festgestellt, dass die Börsenumsatzsteuer nicht auf Börsengeschäfte beschränkt ist. Im Beitrag werden die wesentlichen Argumentationsschritte des EuGH wiedergegeben und das Urteil kommentiert.