Der BFH vollziehe in jüngster Zeit eine „innentheoretische“ Annäherung an die Bewältigung der Steuerumgehung. § 42 AO werde zunehmend als Interpretationshinweis und Ermächtigung zur nichtformalen Auslegung von Wirtschaftsbegriffen verstanden. Im Beitrag werden thesenartig einige praktische Folgerungen der Innentheorie vorgestellt und erprobt.