Nach Auffassung der Autoren werden die Regelungen des UStG 1994 zum Unternehmensbereich von Körperschaften öffentlichen Rechts den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben vielfach nicht gerecht. Im zweiten Teil ihrer Abhandlung befassen sie sich mit dem Betrieb gewerblicher Art nach § 2 KStG (Betriebe gewerblicher Art nach § 2 Abs 1 KStG, Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft, Überlassung eines Betriebes gewerblicher Art und öffentlich-rechtliche Agrargemeinschaften). Der dritte und letzte Teil behandelt die fiktiven Betriebe gewerblicher Art nach UStG 1994 (Wasserwerke und andere, Vermietung und Verpachtung von Grundstücken).