Die Investmentfondsgesetz-Novelle 1998 ermöglicht die Errichtung inländischer Dachfonds (§ 20a InvFG), somit von Fonds, bei denen nicht in einzelne Wertpapiere, sondern in bestimmte andere Fonds investiert wird. Der Autor zeigt das steuerliche Umfeld dieser Dachfonds auf, wobei er auf den BMF-Erlass AÖF 141/1998 Bezug nimmt und einige darin getroffene Aussagen hinterfragt.