Auf den Getränkesteuererklärungsformularen vieler Gemeinden sind Schlüsselzahlen zur Steuerberechnung aus den Inklusivpreisen angegeben, welche im Bereich der gastgewerblichen Betriebe zum Nachteil der einhebungsberechtigten Gemeinden eine Steuerdifferenz zwischen 0,02% und 0,09% ergeben.
Getränkesteuer