Im März 1999 fand an der Universität Wien eine Seminarveranstaltung statt, bei der sich Vertreter von Wissenschaft und Praxis dem Verhältnis der durch dieArt 56ff des EG-Vertrages (Art 73bff EGV aF)1)) garantierten Kapitalverkehrsfreiheit und den Regelungen des österreichischen Steuerrechts widmeten. Die Aktualität des Themas zeigt sich nicht zuletzt am laufenden Vorabentscheidungsverfahren, das durch den VwGH im Zusammenhang mit der Ersatzbeurkundung von Ausländerdarlehen gem§ 33 TP 8 Abs 4 GebGeingeleitet wurde. Aber auch andere Bestimmungen des österreichischen Steuerrechts wurden im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der Kapitalverkehrsfreiheit in der Literatur bereits einer kritischen Prüfung unterzogen2)).