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Beteiligung als Einkunftsquelle iS der Liebhabereiverordnung

JudikaturÖStZ 1998, 217

EStG 1988: § 2

Das Halten einer (verlustbringenden) Beteiligung (im Beschwerdefall an einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft) kann eine Betätigung sein, die unter § 1 Abs 1 der Liebhabereiverordnung fällt. Solcherart liegt jedenfalls für den Anlaufzeitraum des § 2 Abs 2 der VO eine Einkunftsquelle vor. (Im Beschwerdefall waren die Verluste darauf zurückzuführen, dass die Beteiligung mit Hilfe von Fremdkapital angeschafft wurde.)

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