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Neue Pauschalierungsverordnung1)1)Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft, BGBl II 1997/430 vom 30. 12. 1997, in: AÖF 6/1998, berichtigt durch BGBl II 1998/30 vom 30. 1. 1998, in: AÖF 43/1998. zur Land- und Forstwirtschaft

Mag. Dr. Gerhard PetschniggÖStZ 1998, 198

Die wesentlichen Änderungen aufgrund der neuen Pauschalierungsverordnung gelten erst ab der Veranlagung 1998. So wurden die pauschalen Gewinnsätze für die Forst- und Almwirtschaft angehoben; für die Landwirtschaft gibt es nunmehr eine Staffelung abhängig von der Höhe des Einheitswertes. Neu ist ab 1998 die ESt-Pflicht für Einkünfte aus dem Mostbuschenschank sowie für Einkünfte aus der Be- und/oder Verarbeitung von Urprodukten auch bei Betrieben mit einem land- und forstwirtschaftlichen Einheitswert bis S 900.000,-.

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