Das Budgetbegleitgesetz 1998 - es beinhaltet ua die Neuregelung der Familienbesteuerung sowie Gesetzesänderungen im Umsatzsteuerrecht (siehe den Teilabdruck in ÖStZ 1998, 146 ff) - wird am 30. April im Budgetausschuss behandelt werden. Was die steuerlichen bzw beihilfenrechtlichen Bestimmungen anlangt, so zeichnet sich derzeit nur eine Abänderung gegenüber der Regierungsvorlage ab. So soll im UStG 1994 eine Option zur Steuerpflicht bei Grundstückslieferungen (also ein „Opting-Out“ von der unechten Befreiung des § 6 Abs 1 Z 9a UStG 1994) eingeführt werden. Gleichzeitig wird die Möglichkeit des Inrechnungstellens der Umsatzsteuer bzw eines Vorsteuerabzugs nach § 12 Abs 14 UStG 1994 entfallen (OGH 27. 11. 1997, 8 Ob 2244/96z vom 27. 11. 1997; dazu Gaedke, SWK 1998, 218; Mitterer/ Halbmayr, SWK 1998, 330). Näheres wird einem demnächst folgenden Abdruck eines Abänderungsantrages zum BudgetbegleitG 1998 zu entnehmen sein.