Mit dem IRÄG 1997 wurden neu gestaltete Firmenbuchgebühren eingeführt. Der Beitrag stellt die neue Rechtslage auf der Basis der Wertgrenzennovelle 1997 dar. Nach Ansicht des Autors versuche der Gesetzgeber, die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit in verfassungsrechtlich nicht unbedenklicher Weise „auszubessern“.