Die in Art 1 Abs 4 des neuen DBA-USA vereinbarte Saving Clause (di der Vorbehalt der USA, ihre Staatsangehörigen und die in ihrem Gebiet ansässigen Ausländer so zu besteuern, als ob das Abkommen nicht in Kraft getreten wäre) wirft nach Ansicht des Autors zum Teil schwierige Auslegungsprobleme auf. Im Beitrag kommt der Autor zum Ergebnis, dass dieser Saving Clause im Hinblick auf juristische Personen grundsätzlich kein Anwendungsbereich zukomme.