Mit Urteil vom 17. 7. 1997, Rs C-190/95 , hat der EuGH über die Leasingregelung Belgiens entschieden, wobei er keinen Zweifel daran ließ, dass Leasingumsätze für PKW (und Kombi) ausschließlich jener Staat mit Umsatzsteuer belegen darf, in dem das Leasingunternehmen den Sitz hat, nicht jedoch jener Staat, in dem der Kunde seinen Sitz hat. Nach Ansicht des Autors könnte diese Entscheidung den österreichischen Gesetzgeber zwingen, den Vorsteuerabzug für Firmen-PKW zuzulassen.