§ 245 HGB sieht vor, dass bei kleinen GmbH eine Minderheit, deren Anteile den zehnten Teil des Nennkapitals oder den Nennbetrag von 20 Mio S erreichen, Anspruch auf Aufstellung eines vollständigen Anhangs hat. Der Autor geht in seinem Beitrag unter anderem der Frage nach, ob es für das Kriterium von 20 Mio S überhaupt Anwendungsfälle gibt.