Der VwGH vertritt zur materiellrechtlichen Frage des Nachholverbotes eine strenge Rechtsprechung. Diese strenge Rechtsprechung gleicht der VfGH mit seiner Rechtsprechung zur verfahrensrechtlichen Frage der Wiederaufnahme zumindest teilweise aus. Der Autor erörtert diese Rechtsprechung anhand eines konkreten Sachverhaltes.