Die Europäische Kommission hat der Republik Österreich Zweifel an der Richtlinienkonformität der Getränkesteuer mitgeteilt und um Stellungnahme ersucht. Der VwGH hat diesbezügliche Bedenken dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Der Autor geht in seinem Beitrag auf die Fragen ein, wie die Verbote umsatzsteuergleicher Abgaben gemäß Art 33 der 6. MWSt-RL sowie gemäß Art 3 Abs 3 der Verbrauchsteuer-RL und das Verhältnis der beiden Verbote zueinander auszulegen sind.