Der Beschwerdeführer beim VfGH interpretiert aus seiner Sicht das Erkenntnis des Gerichtshofes vom 17. 10. 1997,G-168/96,G-285/96, zur Familienbesteuerung.
Der Beschwerdeführer beim VfGH interpretiert aus seiner Sicht das Erkenntnis des Gerichtshofes vom 17. 10. 1997,G-168/96,G-285/96, zur Familienbesteuerung.