Nach der Feststellung der EU-Widrigkeit der bisherigen Firmenbuchgebühren für Kapitalgesellschaften durch den VwGH im Herbst 1997 hat der Gesetzgeber rückwirkend ab 1. 1. 1995 feste Firmenbuchgebühren eingeführt. Der VfGH hat kürzlich verfassungsrechtlichen Bedenken an dieser Vorgangsweise mit einem zweiseitigen Ablehnungsbeschluss zurückgewiesen.