Das grenzüberschreitende Leasing von Kraftfahrzeugen wurde bei den Beratungen der EU über den Verhaltenskodex von Belgien thematisiert. Belgien beschränkt wie Österreich den Vorsteuerabzug bei Autos und sah auch eine Regelung für das Leasing im Ausland vor (es wurde eine ausländische Betriebsstätte unterstellt; der EuGH hat dies verworfen). Österreich hat eine durch das EuGH-Urteil nicht tangierte Rechtslage (Eigenverbrauch), dennoch wird auch in Österreich die Frage des grenzüberschreitenden Leasings diskutiert.