Mit der Einführung des Luxemburger Modells soll die Schwarzarbeit bekämpft werden. Beim sog „Luxemburger Modell“ wird den privaten Bauherrn die im Zusammenhang mit der Gebäudeerrichtung (zB Einfamilienhaus) eingekaufte (und in einer Rechnung ausgewiesene) Mehrwertsteuer vergütet.