Der Verfassungsgerichtshof prüft die Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 4 Abs 2 Z 2 UStG 1972, wonach (lediglich) bundesgesetzlich geregelte Zuschüsse nicht zum Entgelt gehören.
Der Verfassungsgerichtshof prüft die Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 4 Abs 2 Z 2 UStG 1972, wonach (lediglich) bundesgesetzlich geregelte Zuschüsse nicht zum Entgelt gehören.