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Geldbeträge, welche im Zuge der Zeichnung von „European Kings Club Letter“ über den Kapitaleinsatz hinaus vereinnahmt wurden, stellen Einkünfte aus Kapitalvermögen dar

Aktuelle RechtsmittelentscheidungenÖStZ 1998, 156

EStG 1988: § 27 Abs 1 Z 4

Entgelte und Vorteile, die für die Überlassung eines Geldkapitals vereinnahmt werden, zählen gem § 27 Abs 1 Z 4 EStG 1988 zu den Einkünften aus Kapitalvermögen.

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