Sowohl das ASVG als auch das GSVG werden durch das ASRÄG 1997 um positivrechtliche Verknüpfungen zum EStG „bereichert“. Im Beitrag werden Überlegungen zu den Querverbindungen zwischen Einkommensteuerrecht und Sozialversicherungsrecht angestellt, die von dem deklarierten Ziel der Bundesregierung als Budgetbegleitmaßnahme, alle Erwerbstätigen in die Sozialversicherung einzubeziehen, getragen werden.