Seit dem StruktAnpG 1996 sind aufgrund der Novellierung des § 13 Abs 2 Z 1 KStG für Privatstiftungen Erträge aus ausländischen Investmentfonds nicht mehr unmittelbar steuerbefreit. Die Autorin geht der Frage nach, ob die Erträge nicht nach Maßgabe der Regelungen für die Steuerbefreiung ausländischer Kapitalanlagen im Sinne des § 13 Abs 2 Z 2 und 3 KStG steuerbefreit sind.