Im Beitrag wird auf das Erkenntnis des VwGH vom 22. 10. 1997, 93/13/0295, eingegangen, das zum einen über die Nichtanerkennung der Steuerwirksamkeit von Buchverlusten aus Umwandlungen und Verschmelzungen bis 15. 9. 1989 abgesprochen und zum anderen Aussagen zum Grundsatz von Treu und Glauben bei BMF-Erledigungen getroffen hat.