Im Beitrag werden vor allem die bilanzrechtlichen Vorschriften des 1. Euro-Justiz-Begleitgesetzes, die dem deutschen Vorbild weitgehend nachgebildet sind, untersucht. Im Einzelnen handelt es sich um die bilanziellen Auswirkungen der Fremdwährungsdifferenzen und die bilanzielle Einordnung der Euro-Umstellungskosten.