Eines der Kernelemente des Verhaltenskodex der EU (s Kuttin, ÖStZ 1998, 22) ist die zur Beurteilung des unfairen Steuerwettbewerbs einzusetzende Arbeitsgruppe. Unter britischem Vorsitz ist es in zwei Sitzungen gelungen, die Rahmenbedingungen für die Arbeit dieser Gruppe zu schaffen. Die Gruppe besteht aus zwei hochrangigen Mitgliedern der einzelnen Mitgliedstaaten (das eine idR im Staatssekretärs- oder Generaldirektors-Rang) sowie aus Mitgliedern der EK und wird erforderlichenfalls auch technische Untergruppen einsetzen. Der ECOFIN-Ministerrat wird die noch offene Frage entscheiden, ob der Vorsitz entsprechend der Rats-Präsidentschaft wechselt oder ob für zwei Jahre ein eigener Vorsitzender gewählt wird (der zweiten Variante neigen die meisten, aber nicht alle EU-Mitgliedstaaten zu). Zur Unterstützung des Vorsitzenden wird es eine Vorbereitungsgruppe geben, der der Incoming-Präsident und uU auch der Outgoing-Präsident angehören wird. Österreich wird daher jedenfalls in der Startphase der Code of Conduct-Gruppe maßgeblich in die Arbeiten dieses Gremiums involviert sein.