Der vorliegende Aufsatz setzt sich insb mit der Frage auseinander, ob und ab wann bei einem „gewerblichen“ Wertpapierhandel das Verlustausgleichs- und Vortragsverbot des§ 2 Abs 2 zweiter Satz EStG 1988gilt.
Der vorliegende Aufsatz setzt sich insb mit der Frage auseinander, ob und ab wann bei einem „gewerblichen“ Wertpapierhandel das Verlustausgleichs- und Vortragsverbot des§ 2 Abs 2 zweiter Satz EStG 1988gilt.