Ein ausführlicher Erlass zu der mit dem StruktAnpG 1996 gesetzlich normierten Einlagenrückzahlung (§ 4 Abs 12 EStG) steht kurz vor der Fertigstellung. Gem dem Erlass sind Einlagen in Körperschaften Vorgänge der Außenfinanzierung, wobei diese Grundüberlegung auch für den umgekehrten Fall einer Einlagenrückzahlung maßgeblich ist.