Der Beitrag behandelt folgende Bereiche: Art 33 der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie, Gaststättenumsätze als sonstige Leistung (Urteil des EuGH in der Rechtssache Faaborg-Gelting Linien A/S), Artikel 3 der Verbrauchsteuerrichtlinie, verfahrensrechtliche Aspekte und Zusammenfassung der Ergebnisse.