Im Lichte des VwGH -Erkenntnisses vom 05.07.1994, 91/14/0064, schlägt der Autor aus Praktikabilitätsgesichtspunkten vor, als Anknüpfungszeitpunkt für die Besteuerung von Einnahmen aus Kapitalvermögen (Zuflusszeitpunkt) den Zuflusszeitpunkt des Kapitalertrages und hinsichtlich des anteiligen Kapitalertrages den Veräußerungszeitpunkt anzusehen.