Im Beitrag wird die bilanzrechtliche Behandlung von Ausgleichsansprüchen eines Handelsvertreters aus handels- und steuerrechtlicher Sicht erörtert. Die Autoren kommen zum Ergebnis, dass die Rückstellungspflicht für die Provision des selbständigen Handelsvertreters nicht nur bei Beendigung des Auftragsverhältnisses entstehe, sondern eine laufende abfertigungsähnliche Verpflichtung darstelle.