Das Arbeits- und Sozialrechtsänderungsgesetz 1997 bewirkt ab 1. 1. 1998 die Sozialversicherungspflicht für nahezu sämtliche selbständigen und gewerblichen Betätigungen. Diese Änderung hat nach Ansicht des Autors auch massive Auswirkungen auf die gewerblichen Beteiligungen, da ab diesem Zeitpunkt alle Einkünfte iSd § 23 Z 1 und 2 EStG in die Sozialversicherungspflicht einbezogen werden.