In ecolex 1996, 494, vertrat der Autor die Ansicht, dass österreichisches Recht in bestimmten Konfliktfällen durch EG-Recht derogiert werden kann. Griller replizierte dazu in ecolex 1996, 639, wonach in Konfliktfällen nicht eine Derogation, sondern stets ein bloßer Anwendungsvorrang vorliege. Im vorliegenden Beitrag kommt der Autor zum Ergebnis, dass er in den von ihm untersuchten Fällen nach wie vor die „Derogationsthese“ vertrete.