Mit der am 6. 11. 1997 beschlossenen Novelle zum Finanzausgleichsgesetz wurde die Auswirkung des auf dem USt-Gebiet ergangenen Urteils des EuGH vom 02.05.1996, Rs C 231/94 , auch im Bereich des Getränkesteuerrechts berücksichtigt. Im Beitrag werden die Folgen dieser Novelle für die Besteuerung von Restaurationsumsätzen besprochen.