Der Autor repliziert auf den diesbezüglichen Beitrag von Quantschnigg in ÖStZ 21/1997, 453, da nach seiner Ansicht der VfGH am 17. 10. 1997 erkannt hat, dass die Transferleistungen Kinderabsetzbetrag und Familienbeihilfe die Unterhaltslast selbst, nicht aber die ungebührlich bezahlte Steuer vermindern.