vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Einzugsbereich des Wohnortes bei auswärtigem Schulbesuch

Aktuelle RechtsmittelentscheidungenÖStZ 1998, 42 Heft 3 v. 1.2.1998

EStG 1988: § 34 Abs 8 , DurchführungsVO zu § 34 Abs 8 : § 2 Abs 2

Die 17-jährige17jährige Tochter des Berufungswerbers besucht eine Schule in der Landeshauptstadt. Um diese zu erreichen, sind mit dem Bus 20 km zurückzulegen, die Strecke vom Wohnhaus zur Bushaltestelle beträgt 500 m.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!