Das massenhafte Besteuerungsverfahren verlangt nach einer Mitwirkung des Steuerpflichtigen, obwohl im Abgabenverfahren - wie im Übrigen Verwaltungsverfahren - der Grundsatz der Amtswegigkeit gilt. Die Pflicht zur Mitwirkung konkretisiert sich ua in der Steuererklärung, deren dogmatischer Hintergrund und praktische Erscheinungsform näher dargestellt werden sollen. Gleichzeitig wird versucht, anhand der Steuererklärung wesentliche Grundsätze des Abgabenrechts exemplarisch herauszuarbeiten.