Der Gesetzgeber hat die Erhöhung der festen Gebührensätze mit Wirkung ab 1. 12. 1997 zum Anlass genommen, im Bereich der Stempelgebühren auch einige (zT dringend notwendige) Änderungen vorzunehmen. Die wichtigsten werden nachstehend kommentiert.
Der Gesetzgeber hat die Erhöhung der festen Gebührensätze mit Wirkung ab 1. 12. 1997 zum Anlass genommen, im Bereich der Stempelgebühren auch einige (zT dringend notwendige) Änderungen vorzunehmen. Die wichtigsten werden nachstehend kommentiert.