Mit Einführung des Euro wird dem Abgabepflichtigen ab 1999 ermöglicht, seine Erklärungen wahlweise in Schilling (S) oder in Euro (€) zu erstellen.
Das bedeutet, dass die von der Finanzverwaltung aufgelegten (Erklärungs-)Vordrucke neu aufzulegen sind und während der „Übergangsphase“ (1. 1. 1999 bis 31. 12. 2001) entweder ausschließlich in Schilling oder ausschließlich in Euro beim Finanzamt eingereicht werden können.