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Euro-Umstellung der Erklärungen und Formulare

ADir Harald Autrata Bundesministerium für FinanzenÖStZ 1998, 648 Heft 24 v. 15.12.1998

Mit Einführung des Euro wird dem Abgabepflichtigen ab 1999 ermöglicht, seine Erklärungen wahlweise in Schilling (S) oder in Euro (€) zu erstellen.

Das bedeutet, dass die von der Finanzverwaltung aufgelegten (Erklärungs-)Vordrucke neu aufzulegen sind und während der „Übergangsphase“ (1. 1. 1999 bis 31. 12. 2001) entweder ausschließlich in Schilling oder ausschließlich in Euro beim Finanzamt eingereicht werden können.

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