DBA-Australien
Australische Limited Liability Partnership (EAS 1228 v 24. 7. 1998)
Ist eine ausländische Gesellschaft hins ihres Aufbaues und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung einer österr Personengesellschaft vergleichbar, dann ist sie nach diesen Grundsätzen in Österreich als Personengesellschaft zu behandeln (vgl EAS 303, 493, 1151, 1198, ÖStZ 1998/4, 84). Gründen zwei österr Kapitalgesellschaften in Australien eine gewerblich tätige Personengesellschaft, die nach australischem Recht als Kapitalgesellschaft besteuert wird, dann sind sowohl Gewinne wie Verluste, die in den Betriebstätten der australischen Personengesellschaft anfallen, gem Art 7 iVm Art 23 lit a DBA-Australien aus der österr Besteuerungsgrundlage auszuscheiden. Gem Art 10 Abs 3 DBA-Australien sind Ausschüttungen einer australischen Personengesellschaft, die nach australischem Recht als „Dividende“ iSd Art 10 conv cit gewertet werden, auch auf österr Seite als „Dividende“ iSd dieser Bestimmung zu qualifizieren. Diese Wertung zeitigt jedoch nur Auswirkungen auf der Ebene des Abkommensrechts und vermag nicht den Gewinntransfer auf der Ebene des innerstaatlichen Rechts zu einer Dividendenausschüttung umzuqualifizieren. Da dieser Gewinntransfer nach innerstaatlichem Recht keiner Besteuerung unterzogen wird, kann die australische Quellensteuer nicht angerechnet werden. (SWI 1998, 450)