UStG 1994: § 17 Abs 2
Durch das Bundesgesetz BGBl 1996/756 wurde § 17 Abs 2 UStG 1994 dahingehend geändert, dass für Umsätze, die nach dem 31. Dezember 1996 ausgeführt werden,
Unternehmer,
die hinsichtlich ihrer Umsätze aus Tätigkeiten im Sinne der § 21 und § 23 des EStG 1988 nicht buchführungspflichtig sind,