In SWI 1998, 62, ging Poindl in seinem Artikel über die steuerliche Behandlung einer grenzüberschreitenden Anteilseinbringung im Verhältnis Österreich-Deutschland davon aus, dass infolge der durch das AbgÄG 1997 erfolgten Änderung des § 17 Abs 2 UmgrStG seit 1. 1. 1998 die grenzüberschreitende Anteilseinbringung im Verhältnis Österreich-Deutschland erleichtert und ein „Fallstrick“ beseitigt worden sei. Im Beitrag begründet der Autor seine gegenteilige Auffassung.