Am 17. 6. 1998 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Änderung der 6. EG-Richtlinie vorgelegt. Die Änderungen betreffen unter anderem den Vorsteuerabzug, Kontrollmaßnahmen und Maßnahmen im Rahmen der Erstattungssysteme und der Verwaltungszusammenarbeit. Die Autoren beschreiben die Neuregelungen und die Auswirkungen auf die österreichische Rechtslage.