Tätigt ein Unternehmer als Mieter von Geschäftsräumlichkeiten Ein- bzw Umbauten, sind diese in der Bilanz des Mieters als Vermögensgegenstand auszuweisen. Die Autoren befassen sich mit dieser Thematik anhand eines konkreten Beispiels.
Tätigt ein Unternehmer als Mieter von Geschäftsräumlichkeiten Ein- bzw Umbauten, sind diese in der Bilanz des Mieters als Vermögensgegenstand auszuweisen. Die Autoren befassen sich mit dieser Thematik anhand eines konkreten Beispiels.