Im österreichischen Schrifttum wird nach dem „Daihatsu“-Urteil des EuGH vom 4. 12. 1997, Rs C-97/96 , zum deutschen Bilanzsteuerrecht „einmütig und mit Erleichterung“ befunden, dass das österreichische Rechnungslegungsrecht den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben entspreche. Der Autor hegt dagegen Bedenken.